Die Heilpädagogische Einrichtung gemeinnützige GmbH verpflichtet sich in der Regel nach § 5 Bay. Rahmenvertrag und nach § 79 SGB XII unabhängig von der Hilfebedarfsgruppe bzw. der Schwere der Behinderung, im Rahmen der vorhandenen Platzkapazitäten alle behinderten Menschen aufzunehmen, für die sie nach § 4 Bay. Rahmenvertrag und nach § 79 SGB XII dieses Leistungsangebot entsprechend der individuellen Leistungsvereinbarung vorhält.
Die Heilpädagogische Tagesstätte kann grundsätzlich nur die Personen aufnehmen, die zu dem in der individuellen Leistungsvereinbarung beschriebenen Personenkreis gehören. Der Personenkreis der Heilpädagogischen Tagesstätte umfasst wesentlich körperlich behinderte oder von wesentlicher Behinderung bedrohte Kinder und Jugendliche im Vorschul- und Schulalter im Sinne des § 53 SGB XII ff.
Die Heilpädagogische Tagesstätte bietet Kindern und Jugendlichen mit körperlicher, drohender körperlicher und mehrfacher Behinderung, die das Förderzentrum mit dem Förderschwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung besuchen, ganzheitliche Begleitung, Bildung, Erziehung, Betreuung, Förderung und Pflege an. Es werden Kinder vom dritten Lebensjahr vor Beginn der regulären Schulpflicht (Heilpädagogischer Kindergarten) bis zum Ende der Schulpflicht heilpädagogisch gefördert.
Vor der Aufnahme eines Kindes oder Jugendlichen findet ein ausführliches Aufnahmeverfahren statt, welches in Form eines Aufnahmeablaufdiagramms festgelegt ist.
Die Aufnahme erfolgt durch ein interdisziplinäres Team. Eine fachärztliche Untersuchung und Stellungnahme sowie ein pädagogisch-psychologisches Gutachten sind Bestandteil des Aufnahmeverfahrens. Mit den Sorgeberechtigten wird ein ausführliches Aufnahme- und Anamnesegespräch geführt. Im Aufnahmeprozess wird geklärt, ob das Kind oder der Jugendliche zum beschriebenen Personenkreis gehört.
Die erforderlichen Aufnahmeformulare liegen in der Dokumentationsmappe vor. Die Sorgeberechtigten erhalten wichtige Informationen über Abläufe und Struktur der Heilpädagogischen Tagesstätte in Schriftform.
Mit den Sorgeberechtigten wird ein Betreuungsvertrag abgeschlossen.
Die Heilpädagogische Einrichtungen gemeinnützige GmbH weist die gesetzlichen Vertreter darauf hin, dass vor der Aufnahme beim zuständigen Leistungsträger ein Aufnahmeantrag mit ausführlichen Unterlagen (ärztliche Berichte) vorzulegen ist.
Der Antrag auf Kostenübernahme wird von der Heilpädagogischen Einrichtungen gemeinnützige GmbH an den zuständigen Leistungsträger weitergeleitet.
Eine endgültige Aufnahmezusage erfolgt in der Regel erst, wenn das Aufnahmeverfahren abgeschlossen ist und eine Kostenzusicherung des zuständigen Leistungsträgers vorliegt.
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